fbpx

Förderbeiträge

Förderbeiträge in der Schweiz

Umweltfreundliche und energieeffiziente Mobilität ist förderwürdig. Elektro Competence macht sich für marktfreundliche Rahmenbedingungen der Elektromobilität stark.
-> Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Gebietskörperschaft.

-> Sind Ihnen Förderbeiträge bekannt, welche nicht aufgeführt sind oder nicht aktuell? Melden Sie diese an info@auto-hermann.ch.

Reduktion Motorfahrzeugsteuer

Mehrere Kantone gewähren auf saubere respektive besonders energieeffiziente Fahrzeuge eine Reduktion der Motorfahrzeugsteuer oder verzichten ganz auf eine Besteuerung:
Finanzielle Vorteile für effiziente Fahrzeuge

Übersicht und Beispielberechnung eines VW ID3:

Kantonale Förderprogramme

Basel-Stadt:
Der Kanton Basel-Stadt erstattet 20% des Kaufpreises reiner Elektrofahrzeuge (bis maximal 5000.- CHF pro Fahrzeug) an Unternehmen mit Sitz im Kanton. Gefördert werden Personenwagen, Transporter, sowie drei- und zweirädrige Elektrofahrzeuge – solange Sie über rein elektrischen Antrieb verfügen. Cargo-Bikes und E-Bikes sind explizit ausgeschlossen. Die kantonale Förderung läuft bis Dezember 2022:
Gewerbeverband Basel-Stadt

Bern:
Der Kanton Bern fördert Ladestationen für Elektroautos bei Unternehmen.

Ladestation 11 – 22 kW Normalladen (AC) – 1 LadepunktCHF  1’500.-
Ladestation 11 – 22 kW Normalladen (AC) – 2 LadepunkteCHF  3’000.-
Ladestation ≥ 22 kW Schnellladen (AC/DC)CHF     150.-/kW
Bonus bidirektionale Ladestation (V2G-fähig)CHF  2’000.-

-> max. CHF 20’000.- pro Ladestation; max. CHF 60’000.- pro Standort
Energieförderung Bern

Private Ladestationen:
In der Stadt Bern unterstützt „Energie Wasser Bern“ und der „Ökofond für erneuerbare Energien“ Sie mit einem einmaligen Beitrag, wenn Sie eine Ladeinfrastruktur installieren, die über Konnektivität verfügt
Energie Wasser Bern

Schaffhausen:
Gefördert werden ausschliesslich reine Elektrofahrzeuge (ohne Verbrennungsmotor) sowie Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb.
Förderbeitrag: Personenwagen, leichte Motorwagen, Lieferwagen, Kleinmotorfahrzeuge, Leichtmotorfahrzeuge: 2000 Fr. pro Fahrzeug / Motorräder bis 11 kW Motorleistung: 500 Fr. pro Fahrzeug
Hinweis: Der Förderbeitrag beträgt maximal 25 % der Gesamtinvestitionen für die geförderten Massnahmen
Kanton-Schaffhausen

Genf:
Im Kanton Genf werden Ladestationen auf Einzelparkplätze in Ein- oder Mehrfamilienhäusern mit bis zu CHF 1000.-, von mehreren Anwohnern geteilte Ladestationen mit bis zu CHF 2000.- subventioniert. Subvention borne électromobilité

Thurgau:
Der Kanton Thurgau fördert Elektroautos mit 2’000.- CHF, Elektromotorräder bis 11kW mit 500.- CHF und bezahlt einen Bonus an die Solaranlage von 2‘000.- CHF.  Energie Thurgau

Wallis:
Ab dem 1. November 2020 bis zum 31. Dezember 2022 werden Prämien für Fahrzeuge und Ladestationen gewährt. Die Förderbeiträge für Fahrzeuge sind:
Leichte Motorwagen elektrisch <3.5t:                          3’500 CHF
Leichte Motorwagen Plug-in Hybrid <3.5t:                 2’500 CHF
Schwere Motorwagen elektrisch/Plug-in Hybrid:     5’000 CHF
Motorräder, Kleinmotorräder:                                          750 CHF

Die Förderbeiträge für Ladestationen sind:
1 Ladepunkt, <11kW:                700.- CHF
1 Ladepunkt, 11- 22 kW:        1’500.- CHF
2 Ladepunkte, 11 – 22 kW:   3’000.- CHF
Pro Ladepunkt, >22kW:      2’000.- CHF
Andere: Auf Anfrage

Canton Du Valais

 

Städte

Delémont:
Die Service industriels de Delémont (SID) unterstützt mit 15% des Nettokaufpreises und bis zu CHF 3’000.- den Kauf eines neuen oder gebrauchten Elektrofahrzeugs. Ein Fahrzeug, das bereits Gegenstand einer kommunalen Subventionierung war, kommt für eine zusätzliche Subventionierung nicht in Frage. Diese Förderung ist gültig für jede natürliche oder juristische Person, deren steuerlicher Wohnsitz und Hauptwohnsitz in Delémont liegt.

Gland:
CHF 1’500.- im Rahmen des verfügbaren Budgets der Stadt Gland für den Kauf eines Elektrofahrzeugs. Die Gesuchseingabe kann nach dem Kauf erfolgen (max. 3 Monate). Der Antragsteller erwirbt das Auto für den Eigenbedarf und verpflichtet sich, es innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf nicht weiterzuverkaufen.

Nyon:
CHF 750.- bei der Anschaffung eines Elektrofahrzeuges (auch Hybride). Gültig für in Nyon ansässige Privatpersonen und Unternehmen.

Prilly:
CHF 2’000.- beim Kauf eines Elektroautos. Gültig für Personen mit Wohnsitz Prilly. Alle 5 Jahre können Anträge gestellt werden.

Renens:
CHF 750.- bei der Anschaffung eines Elektrofahrzeuges. Gültig für in Renens ansässige Privatpersonen und Unternehmen. Alle 7 Jahre können Anträge gestellt werden. Ville de Renens

St. Gallen:
Gefördert werden Kauf und Leasing von neuen Fahrzeugen für die gewerbliche Nutzung von rein elektrisch oder mit Plug-in Hybrid betriebenen Personenwagen (Führerausweiskategorie B ) mit einem CO2-Ausstoss kleiner als 50 g/km und einem Neupreis unter CHF 60‘000 (gemäss dem jeweils gültigen Verbrauchskatalog von TCS und EnergieSchweiz). Der Beitrag beträgt höchstens 15 Prozent des Kaufpreises für die Grundausstattung zuzüglich allfälliger Batteriemieten für vier Jahre. Bei Leasing wird der Beitrag in vier Raten jeweils zu Beginn eines Vertragsjahres ausbezahlt. Es muss belegt werden, dass der Leasingvertrag noch aktiv ist. Es gibt Förderbeiträge Elektroautos: 4’500 CHF/5’000 CHF mit Wärmepumpe, Personenwagen mit Plug-in Hybrid-Antrieb: CHF 2‘500, elektrisch angetriebene Lastenfahrräder: CHF 1‘000. Förderbeiträge Elektro-Fahrzeuge Unternehmen

Gefördert werden über den reinen Privatgebrauch hinausgehend nutzbare Ladestationen für Elektrofahrzeuge mit maximal 50 Prozent der Installationskosten, höchstens jedoch CHF 100 pro kW maximale Ausgangsleistung. Bei Ladestationen, welche im Ostmobil-System eingetragen sind, beträgt der Beitrag CHF 150 pro kW maximale Ausgangsleistung.
Förderbeiträge Ladestationen

Zürich: 
(oder in einer der beitragsberechtigten Ortschaften im Kanton Graubünden)
Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) kann im Rahmen der 2000-Watt-Ziele Beiträge zur Förderung von erneuerbarer Energie ausrichten.

Förderung private Ladeinfrastruktur: Gefördert werden Ladestellen mit einer Leistung bis 22 kW. Für Ladestellen ohne Lastmanagement beträgt der Förderbeitrag 40% der Kosten der Ladeinfrastruktur und der direkten Installationskosten oder Fr. 80.– pro kW Anschlussleistung. Massgebend ist der tiefere Betrag. Für Ladestellen mit Lastmanagement beträgt der Förderbetrag 60% der Kosten der Ladeinfrastruktur und der direkten Installationskosten oder Fr. 150.– pro kW Anschlussleistung. Massgebend ist der tiefere Betrag.

Förderung öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur: Für Ladestellen bis 22 kW mit Wechselstrom (AC) beträgt der Förderbeitrag 40% der Kosten der Ladeinfrastruktur und der direkten Installationskosten oder Fr. 120.– pro kW Anschlussleistung. Massgebend ist der tiefere Betrag. Ladestellen mit einer Anschlussleistung grösser 22 kW (sog. Schnellladestationen) werden mit Gleichstrom (DC) betrieben. Der Förderbeitrag beträgt 60% der Kosten der Ladeinfrastruktur und der direkten Installationskosten oder Fr. 200.– pro kW Anschlussleistung. Massgebend ist der tiefere Betrag.
zu den Förderbeiträgen

Gemeinden und Regionen

Kanton Luzern
  • Gemeinde Hochdorf: 500 Franken für Elektrofahrzeuge. Pro Gesuchtssteller ist maximal ein Fahrzeug förderberechtigt. Mobilität Gemeinde Hochdorf
  • Gemeinde Meggen: Max. CHF 1’000.- beim Kauf eines neuen Elektroautos bei Fahrzeugkosten über CHF 10’000.-. Die Gesuchseingabe kann nach dem Kauf erfolgen (max. 3 Monate). Keine Förderung bei Leasing. Förderprogramm Meggen
Kanton St. Gallen
  • Gemeinde Waldkirch: 10% des Kaufpreises bis maximal CHF 5’000.-. Die Förderung gilt auch bei Leasing, wird aber auf ein Fahrzeug pro Haushalt beschränkt. Gemeinde Waldkirch
Kanton Schwyz
  • Einzugsgebiet des Elektrizitätswerks des Bezirks Schwyz (ebs): CHF 300.- beim Neukauf von Elektrofahrzeugen mit einem Kaufpreis von über CHF 3’000.- oder CHF 1’000.- beim Neukauf von Elektrofahrzeugen mit einem Kaufpreis von über CHF 10’000.-. Bei der Installation einer Stromladetankstelle durch das ebs wird ein Rabatt von CHF 500.- gewährt. Förderprogramme ebs
Kanton Thurgau
  • Stromkunden des EW Romanshorn: 5% des Preises und max. CHF 3’000.- beim Kauf eines neuen Elektroautos (oder Plug-In-Hybrid mit elektrischer Mindestreichweite von 50km). Der Förderbeitrag verpflichtet zum Kauf von jährlich 2‘000 kWh Mobipower für einen Aufpreis von 8 Rp./kWh während den ersten 5 Jahren ab Auszahlung des Förderbeitrages. Förderung EW Romanshorn
Kanton Waadt
  • Gemeinde Ecublens: CHF 1’500.- beim Neukauf eines Elektrofahrzeuges. Gültig für in Ecublens ansässige Privatpersonen und Unternehmen.
Kanton Zürich
  • Kunden der Industriellen Betriebe Kloten (ibk): CHF 1‘000.- beim Kauf eines neuen Elektroautos. Die Gesuchseingabe kann nach dem Kauf erfolgen (max. 2 Monate). Förderprogramm für Elektrofahrzeug ibk
  • Einwohner von Dübendorf und Gockhausen: CHF 1‘000.- beim Kauf eines neuen Elektroautos. Eine Kumulation mit anderen Förderbeiträgen Dritter ist ausgeschlossen. Glattwerk Dübendorf
  • Gemeinde Horgen: CHF 1’000.- bei Ersatz eines Altwagens durch Kauf eines Neuwagens (für sämtliche Antriebe mit Energieeffizienzkategorie A). Das Altauto ist mindestens 9 Jahre alt (für Elektrofahrzeuge mindestens 5 Jahre). Gemeinde Horgen