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FAQ’s

FAQ’s / häufig gestellte Fragen

Vielen Dank für Ihr Interesse, gerne beantworten wir hier Ihre Fragen.

Häufig gestellte Fragen finden Sie in nahezu sämtlichen Bereichen. Mit FAQ’s werden also häufig gestellte Fragen angesammelt und beantwortet, sodass doppelte Fragen vermieden werden.

So lassen sich die meisten Fragen durch einen Blick in die FAQ’s von alleine beantworten.

Leasing

Kann ich das Fahrzeug am Ende der Laufzeit kaufen?

Wenn im Vorhinein nichts vertraglich festgelegt wurde, geht das Fahrzeug meist an den Leasinggeber zurück. Je nach Ausgestaltung des Vertrags besteht jedoch die Möglichkeit, das Leasingobjekt nach Vertragslaufzeit zu erwerben. Ein Vorkaufsrecht sollte somit vertraglich festgelegt worden sein.

Welche Fahrzeugversicherung muss ich abschliessen?

Wenn man ein Fahrzeug least, ist neben der Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung (Teilkasko und Kollisionskasko) Pflicht.

Wie erfolgt die Wartung meines Leasingobjektes?

Bitte lesen Sie die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs sorgfältig durch. Vor allem sind die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsdienste termingerecht von Ihrem Fahrzeughändler durchzuführen. Eine sorgfältige Behandlung des Fahrzeugs wirkt sich am Ende des Leasingvertrages positiv aus.

Fahrzeugmängel, die nicht durch eine normale Abnutzung entstanden sind oder durch unterlassene Wartungsarbeiten verursacht wurden, werden bei der Fahrzeugrückgabe auf Ihre Kosten behoben.

Ist eine Kündigung vor Ablauf des Leasingvertrags möglich?

Laut Konsumkreditgesetz kann der Leasingnehmer den Vertrag mit einer Frist von mindestens 30 Tagen kündigen, jedoch erst 3 Monate nach Vertragsabschluss.

Welche steuerliche Auswirkung hat das Leasing?

Wenn Sie ein Fahrzeug als Privatperson nutzen, können Sie die Leasing-Kosten im Gegensatz zur gewerblichen Nutzung nicht steuerlich absetzen.